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Informationen von TTBW zu den Auswirkungen auf die Spielzeit 2021/2022

Die Zusammensetzung der Spielklassen für die Spielzeit 2021/22 entspricht der Zusammensetzung der Spielklassen 2020/21 nach Ende der Spielklasseneinteilung.

Mannschaften, die nach der Spielklasseneinteilung zur Spielzeit 2020/21 zurückgezogen oder gestrichen wurden, erhalten erneut das Startrecht in dieser Spielklasse.

Folgendes Auffüllverfahren ist anzuwenden, falls eine Spielklasse oder Gruppe nach der Vereinsmeldung nicht die Sollstärke erreicht:
1. Es werden die Mannschaften aus der nächsttieferen Spielklasse herangezogen. Da es keine Reihenfolge dieser Mannschaften aus der Spielzeit 2020/21 gibt, wird die Reihenfolge der Spielzeit 2019/20 herangezogen.
2. Zunächst müssen Mannschaften befragt werden, die für die Saison 2020/21 auf die Spielklasse verzichtet haben. D. h. eine Mannschaft, die für die Saison 2020/21 auf das Startrecht in einer Spielklasse verzichtet hat, muss nun erneut befragt werden und kann das Startrecht wahrnehmen.
3. Für das Auffüllverfahren wird das Ergebnis der Saison 2019/20 herangezogen, nach der gültigen Auffüllregel aus der WO.
4. Die Sollstärke einer Spielklasse in der Spielzeit 2021/22 kann durch das oben beschriebene Verfahren überschritten werden, wenn zwei oder mehr gleichrangige Mannschaften zur Verfügung stehen und ihre Auffüllbereitschaft erklären.