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Verordnung überarbeitet – Spieler benötigen nur einen „Schnelltest“

Die Information vom 03.11. auf der Homepage hat sich bereits teilweise wieder überholt. Aufgrund einer Änderung der Corona-Verordnung gibt es während der Zeit der „Warnstufe“ Lockerungen für den Ligenbetrieb in geschlossenen Räumen: Ein tagesaktueller Antigen-Test (anstatt eines PCR-Tests) ist für Sportler oder sonstigen daran Mitwirkenden (nicht aber Zuschauer) nun ausreichend.