TTSV KenzingenMärz, 2021 | TTSV Kenzingen

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Mit einem Verbandsrundschreiben hat TTBW den Vereinen folgende Informationen zur Trainer-Ausbildung mitgeteilt:

Tischtennis Baden-Württemberg bietet erstmals eine STARTTER-Ausbildung im Blended-Learning Modus an. Diese besteht aus einer Online-Phase und einem späteren Präsenztag. So möchte TTBW allen interessierten Tischtennisspielerinnen und -Spielern die Möglichkeit geben, auch unter Corona-Bedingungen eine Trainerausbildung beginnen zu können. Unter der Leitung von Frank Fürste und René Werlé wurde eine neue Ausbildungsreihe konzipiert, die den Teilnehmern eine vergleichbare und hochwertige Ausbildung garantiert und auch vollwertig bei der C-Lizenz-Ausbildung berücksichtig wird. Die STARTTER-Ausbildung findet im Zeitraum vom 25.03.2021 – 25.04.2021 statt.

Die Anmeldung kann ab sofort über click-TT erfolgen.
Hier können Sie die Ausschreibung und den Lehrplan downloaden:

Klicke, um auf Ausschreibung-STARTTER_2021.pdf zuzugreifen

Klicke, um auf Lehrplan_STARTTER_2021.pdf zuzugreifen

Erfreulich für alle Interessierten ist: Tischtennis Baden-Württemberg übernimmt die Kosten für die ersten 40 Anmeldungen aus dem Verbandsgebiet für die STARTTER-Ausbildung. Bei erfolgreichem Abschluss und dem Erhalt der STARTTER-Lizenz werden die Gebühren komplett erstattet.

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Die Zusammensetzung der Spielklassen für die Spielzeit 2021/22 entspricht der Zusammensetzung der Spielklassen 2020/21 nach Ende der Spielklasseneinteilung.

Mannschaften, die nach der Spielklasseneinteilung zur Spielzeit 2020/21 zurückgezogen oder gestrichen wurden, erhalten erneut das Startrecht in dieser Spielklasse.

Folgendes Auffüllverfahren ist anzuwenden, falls eine Spielklasse oder Gruppe nach der Vereinsmeldung nicht die Sollstärke erreicht:
1. Es werden die Mannschaften aus der nächsttieferen Spielklasse herangezogen. Da es keine Reihenfolge dieser Mannschaften aus der Spielzeit 2020/21 gibt, wird die Reihenfolge der Spielzeit 2019/20 herangezogen.
2. Zunächst müssen Mannschaften befragt werden, die für die Saison 2020/21 auf die Spielklasse verzichtet haben. D. h. eine Mannschaft, die für die Saison 2020/21 auf das Startrecht in einer Spielklasse verzichtet hat, muss nun erneut befragt werden und kann das Startrecht wahrnehmen.
3. Für das Auffüllverfahren wird das Ergebnis der Saison 2019/20 herangezogen, nach der gültigen Auffüllregel aus der WO.
4. Die Sollstärke einer Spielklasse in der Spielzeit 2021/22 kann durch das oben beschriebene Verfahren überschritten werden, wenn zwei oder mehr gleichrangige Mannschaften zur Verfügung stehen und ihre Auffüllbereitschaft erklären.

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In allen Verbands- und Bezirksspielklassen, deren Spielzeit für ungültig erklärt wurde, gibt es keine Auf- und keine Absteiger. Ebenfalls gibt es keine Abschlusstabellen dieser Spielklassen.

Neue Reservespieler-Status werden zur Spielzeit 2021/22 nicht vergeben. Dies hatte der Bundestag 2020 (Antrag Nr. 24) entschieden. Zudem entfällt der Reservespieler-Status zum Dezember 2020, wenn ein/e Spieler/in mit RES-Status mindestens ein Spiel in der vorangegangenen Halbrunde absolviert hat. Zusatzhinweis: Dies ist nur für die Spielklassen der Altersgruppe Erwachsene von maßgeblicher Bedeutung, da es im Bereich der Altersgruppen Nachwuchs und Senioren keine „Stammspieler-Regelung“ gibt.

Die Wertung der bisher absolvierten Spiele für die TTR-Berechnung bleibt unberührt.